Nach 225 Krankheitsfällen und sieben Todesopfern 2010 und 2013 durch Legionellen sind Verdunstungskühlanlagen der breiten Öffentlichkeit als mögliche Infektionsquelle bekannt geworden.
Ein Ausschuss des Vereins Deutscher Ingenieure erarbeitete daraufhin die neue Richtlinie VDI 2047-2, die seit Januar 2015 als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt.
Auch der Gesetzgeber reagierte und erarbeitet zurzeit eine Verordnung, die einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen gewährleisten soll und im Wesentlichen auf der VDI-Richtlinie basiert.
Die VDI – Richtlinie 2047 Blatt 2 gilt seit Januar 2014 für neue und bestehende Rückkühlanlagen, die über Wasser Wärme an die Umgebung abführen. Dazu zählen Verdunstungskühler inklusive des Wasserkreislaufs, Verdunstungskondensatoren, Hybridkühltürme und ähnliche Systeme.
Davon ausgenommen sind die Luftkühlung (Trockenkühlung) sowie Naturzugkühltürme mit einer Leistung von mehr als 200 MW.
Die Anwendung dieser VDI-Richtlinie steht den Betreibern frei, ist aber als Empfehlung für einen sicheren und schadensfreien Betrieb der Anlagen zu sehen.
Durch die neue Richtlinie sind die Pflichten für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen genauer und umfassender geworden. Die Dokumentationspflicht wurde ebenfalls erweitert, auch wenn sich an den geltenden Grenzwerten nichts grundlegend verändert hat.
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