42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (VerdunstKühlV)

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung zugestimmt. Die Verordnung wurde am 19.07.2017 veröffentlicht und tritt am 19.08.2017 in Kraft und schreibt den Betreibern von Kühlwasseranlagen verpflichtende Regelungen und Maßnahmen zur Legionellen-Vorsorge vor.

Die VerdunstKühlV ist an die bereits bestehenden VDI-Richtlinien 2047-2 bzw. 2047-3 angelehnt, geht allerdings in einigen Punkten auch darüber hinaus.

Achtung ! Verstöße gegen diese Vorgaben können nun auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen !

Für welchen Anwendungsbereich gilt diese Verordnung ?

Die VerdunstKühlV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, bei denen Wasser verrieselt, versprüht oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommt. Hier wird wie folgt unterschieden:

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt:

Fachinformation 42. BImSchV

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