Gefährdungsbeurteilungen für Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen und Rückkühlwerke

Nach der 42. BImSchV muss für jeden betroffenen Kühlturm oder Verdunstungskühlanlage vom Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dies gilt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und bei Veränderungen im Betrieb der Anlage.

Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person und unter Beachtung folgender rechtlicher Grundlagen erfolgen:

  • 42. BImSchV
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Richtlinie VDI 2047 Blatt 2
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefährdungsbeurteilung muss folgendes beinhalten:

  • Risikoanalyse
  • Risikobewertung
  • Aufstellbewertung

Weiterhin muss der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage zur Überprüfung der Anlage ein Betriebstagebuch führen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss folgendes beinhalten:

Die Vorteile der FINEAMIN® Technologie gegenüber herkömmlichen Konditionierungsmitteln (Trinatriumphosphat, Natriumsulfit, Natronlauge, Hydrazin) sind:

Weiterhin muss der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage zur Überprüfung der Anlage ein Betriebstagebuch führen.

In Zusammenarbeit mit einem unabhängigen, bundesweit agierenden Sachverständigenbüro sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihren Kühlturm oder Ihre Verdunstungskühlanlage gern behilflich.

Weiterhin helfen wir gern bei der Erstellung eines Betriebstagebuches für Ihr Rückkühlwerk.

Hilfreiche Links

42. BImSchV – Verordnung über Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider

VDI 2047 – Hygienegerechter Betrieb von Verdunstungskühlanlagen