Hydrazin Verbot

Hydrazinverbot

Hydrazinersatz in der Kesselwasserbehandlung

Hydrazin war und ist als zuverlässiges Sauerstoffbindemittel in der Konditionierung von Wasser-Dampf-Systemen bekannt.

Wegen des hohen Krebsrisikos ist die Verwendung von Hydrazin seit Jahren nur noch unter strengen Auflagen und Einschränkungen möglich:

  • Verwendung zugelassener Dosier- und Umfüllanlagen (BGG 907)
  • Überwachung der Arbeitsplatzkonzentration (TRGS910)
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ArbMedVV §5)
  • Substitutionsprüfung mit Dokumentationspflicht (GefStoffV §18)
  • Auskunftspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (GefStoffV §19)

Inzwischen wurde Hydrazin auch von der ECHA (European Chemicals Agency) in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe aufgenommen. Damit unterliegt dieser Stoff für die Anwendung in Wasser-Dampf-Kreisläufen und Fernwärmenetzen strengen Auflagen und Beschränkungen, die quasi einem Verbot entsprechen.

Mit unserem FINEAMIN - Produktprogramm bieten wir den Betreibern solcher Anlagen zuverlässige Alternativen und Ersatzstoffe für Hydrazin.

Unsere Produkte sind nicht krebserregend, enthalten kein Hydrazin, Levoxin oder Eliminox, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft und zugelassen zum Einsatz in Systemen mit Trinkwassererwärmung.

Referenzen für die problemlose Umstellung von Hydrazin/Levoxin auf FINEAMIN im Bereich der Dampferzeugung und in der Fernwärme sind vorhanden.

Für Fragen zur Umstellung von Hydrazin oder Levoxin auf andere Chemikalien können Sie uns jederzeit gern kontaktieren.

Alternative Speise- und Kesselwasserbehandlung ohne Hydrazin

FINEAMIN Alternative zu Hydrazin.pdf (269,5 KiB)