42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (VerdunstKühlV)

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung zugestimmt. Die Verordnung wurde am 19.07.2017 veröffentlicht und tritt am 19.08.2017 in Kraft und schreibt den Betreibern von Kühlwasseranlagen verpflichtende Regelungen und Maßnahmen zur Legionellen-Vorsorge vor.

Die VerdunstKühlV ist an die bereits bestehenden VDI-Richtlinien 2047-2 bzw. 2047-3 angelehnt, geht allerdings in einigen Punkten auch darüber hinaus.

Achtung ! Verstöße gegen diese Vorgaben können nun auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen !

Für welchen Anwendungsbereich gilt diese Verordnung ?

Die VerdunstKühlV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, bei denen Wasser verrieselt, versprüht oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommt. Hier wird wie folgt unterschieden:
  • Verdunstungskühlanlagen: Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgegeben wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager
  • Kühltürme: Kühlanlagen mit mehr als 200 MW Leistung meist mit natürlichem Zug
  • Nassabscheider: Anlagen die mit Hilfe einer Waschflüssigkeit (z.B. Wasser) feste, flüssige und gasförmige Verunreinigungen aus Abgasen entfernen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt: